Kategorie: Silber Deutschland 1915 bis 1952

Nach den Jahren der Hyperinflation (1918 bis 1923) wurde in Deutschland der Versuch einer Stabilisierung der Mark unternommen. Da nach dem verlorenen Krieg keine Goldbestände mehr vorhanden waren, schied Gold als Deckungsmöglichkeit aus. Am 15. Oktober 1923 wurde deshalb in Berlin die Deutsche Rentenbank gegründet. Die von ihr ausgegebenen Rentenbriefe, die Industriebetriebe und landwirtschaftlichen Grundbesitz belasteten, bildeten die Deckung der Rentenbankmünzen. Ab dem 15. November 1923 wurde ein Währungsschnitt vollzogen: 1 Rentenmark gleich 1 Billion Papiermark. Die Grundlage der Münzprägungen aus Silber in der Weimarer Republik bildete noch bis zum 30. August 1924 das alte Münzgesetz des Kaiserreichs vom 1. Juni 1909. Mit dem Erlass eines neuen Gesetzes zum 30. August 1924 wurde die Reichsmark als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Das neue Gesetz sah folgende Nominale vor:

  • Goldmünzen zu 10 und 20 Reichsmark
  • Silbermünzen zu 1, 2, 3 und 5 Reichsmark
  • Kleinmünzen zu 1, 2, 5, 10 und 50 Reichspfennig